Leistungen & Kosten

Was geschieht in den Sitzungen?

Bei Loge­no® fin­det in den ers­ten Sit­zun­gen eine gründ­li­che Ana­mne­se und Befund­er­he­bung statt. Hier­bei sam­meln wir Aus­künf­te über die Ent­ste­hung und den Ver­lauf des logo­pä­di­schen „Stö­rungs­bil­des“.

Dabei stüt­zen wir uns vor allem auf:

  • alle bereits erstell­ten Befun­de und Berich­te von bis­her erfolg­ten medi­zi­ni­schen sowie the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men (bit­te aus­nahms­los mit­brin­gen!) ein­schließ­lich der Vor­ga­ben des rezept­aus­stel­len­den Fach­arz­tes
  • Ihre eige­ne Beschrei­bung der Situa­ti­on, bis­he­ri­ge Reak­tio­nen von Sei­ten der Umwelt, sowie Ihr eige­ner Umgang mit der Auf­fäl­lig­keit
  • ein­ge­hen­de Dia­gnos­tik unse­rer­seits (kann unter Umstän­den meh­re­re Sit­zun­gen bean­spru­chen)

Auf­grund die­ser umfas­sen­den Ana­mne­se ent­schei­den wir über Inhalt und Fre­quenz der fol­gen­den The­ra­pie­sit­zun­gen. Die The­ra­pie­zeit beträgt in der Regel zwi­schen 35 und 45 Minu­ten. Im Ver­lauf der The­ra­pie erhal­ten Sie von uns eine ein­ge­hen­de Bera­tung zur Unter­stüt­zung der logo­pä­di­schen Behand­lung in Ihrem häus­li­chen Umfeld.

Alle per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen, die wir von Ihnen im Ana­mne­se­ge­spräch sowie wäh­rend des The­ra­pie­ver­lau­fes erhal­ten, unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht!

In Ein­zel­fäl­len füh­ren wir Haus­be­su­che durch. Wenn Sie dies wün­schen, kon­tak­tie­ren Sie uns bit­te mit einer Anfra­ge und wir prü­fen Ihren Wunsch auf Mach­bar­keit.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die logo­pä­di­sche The­ra­pie ist eine Pflicht­leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen. Sie ist als Heil­mit­tel Bestand­teil der medi­zi­ni­schen Grund­ver­sor­gung.

Vom Gesetz­ge­ber wird eine Eigen­be­tei­li­gung vor­ge­schrie­ben. Kin­der und Jugend­li­che bis zum voll­ende­ten 18. Lebens­jahr sind gene­rell von allen Zuzah­lun­gen befreit, auch wenn sie ein Ein­kom­men haben. Alle ande­ren Ver­si­cher­ten sind zuzah­lungs­pflich­tig. Gesetz­lich Ver­si­cher­te ab dem 18. Lebens­jahr müs­sen pro Ver­ord­nung ein­ma­lig eine Pau­scha­le von 10,- € und pro erbrach­ter Leis­tung eine Zuzah­lung in Höhe von 10 % leis­ten.

Die Zuzah­lun­gen müs­sen höchs­tens bis zu 2 % des Brutto­jahres­einkommens geleis­tet wer­den (bei chro­nisch kran­ken Men­schen bis zu 1 %). Daher ist es sinn­voll, die Quit­tun­gen über alle Zuzah­lun­gen bis zum Jah­res­en­de auf­zu­be­wah­ren.

Falls Sie eine Fahrtkosten­bescheinigung wün­schen, spre­chen Sie uns an. Wir stel­len die­se ger­ne aus.

Zuzah­lun­gen wer­den auch für Haus­be­su­che und Entfernungs­pauschalen erho­ben. Die Zuzah­lung erhöht nicht den Rezept­wert, son­dern wird uns von der Kran­ken­kas­se in der Kosten­erstattung abge­zo­gen. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass wir die Hausbesuchs­fahrten im Sin­ne der Wirt­schaft­lich­keit pla­nen.

Bei pri­vat ver­si­cher­ten Per­so­nen über­neh­men die pri­va­ten Kran­ken­kas­sen die Kos­ten einer logo­pä­di­schen The­ra­pie in unter­schied­li­chem Umfang. In einem mit der Pra­xis ver­ein­bar­ten Hono­rar­ver­trag, erklä­ren Sie sich bereit, einen sich even­tu­ell erge­ben­den Dif­fe­renz­be­trag aus­zu­glei­chen. Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor Beginn einer Behand­lung über die Ihnen ent­ste­hen­den Kos­ten und in wel­cher Höhe unse­re Leis­tun­gen von Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung bezahlt wer­den.

Da für Logo­pä­dIn­nen kei­ne Gebüh­ren­ord­nung exis­tiert, sind wir in der Gestal­tung unse­rer Sät­ze frei. Wir ori­en­tie­ren uns jedoch an den Sät­zen der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, der Bei­hil­fe­stel­le sowie an der Gebüh­ren­ord­nung der Ärz­te und fol­gen den Emp­feh­lun­gen der GebüTh sowie des Bun­des­ver­ban­des LOGO Deutsch­land, der Sät­ze vor­schlägt, die einem Rah­men des 1,6 – 2,1-fachen vdek-Sat­zes ent­spre­chen.

Der Zah­lungs­zeit­raum für die Beglei­chung des Hono­rars für unse­re Leis­tun­gen wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart. Die­ser beträgt in der Regel eine Woche ab Rech­nungs­da­tum, unab­hän­gig vom Zeit­punkt und Umfang von Zah­lun­gen ande­rer Leis­tungs­trä­ger.

Die Rege­lun­gen zu Ter­mi­nen und Absa­gen erfah­ren Sie hier.