Leistungen & Kosten
Wer bezahlt die logopädische Behandlung?
Die logopädische Therapie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben. Alle anderen Versicherten sind zuzahlungspflichtig. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % leisten.
Die Zuzahlungen müssen höchstens bis zu 2 % des Bruttojahreseinkommens geleistet werden (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1 %). Daher ist es sinnvoll, die Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Falls Sie eine Fahrtkostenbescheinigung wünschen, sprechen Sie uns an. Wir stellen diese gerne aus.
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben. Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Hausbesuchsfahrten im Sinne der Wirtschaftlichkeit planen.