Wege zur Therapie

„Jeder lan­ge Weg beginnt mit dem ers­ten Schritt“

Japa­ni­sches Sprich­wort

Spra­che hat nicht nur inner­halb der Fami­lie, son­dern auch all­ge­mein im mit­mensch­li­chen Zusam­men­le­ben und -arbei­ten einen lebens­be­deu­ten­den Stel­len­wert: Wenn Sie bei sich oder Ihren Ange­hö­ri­gen sprach­li­che Schwie­rig­kei­ten bemer­ken, machen Sie bald den ers­ten Schritt und spre­chen mit Ihrem Haus­arzt, HNO-Arzt, Neu­ro­lo­gen oder Kin­der­arzt.

Je frü­her eine not­wen­di­ge logo­pä­di­sche Inter­ven­ti­on beginnt, umso bes­ser!

Die Anmel­dung zur Bera­tung oder The­ra­pie erfolgt in der Regel tele­fo­nisch. Hier erfah­ren Sie, wie lan­ge die unge­fäh­re War­te­zeit für eine Erst­vor­stel­lung beträgt. Bit­te besor­gen Sie die Heil­mit­tel­ver­ord­nung vom Arzt erst kurz vor dem ers­ten Behand­lungs­ter­min, da die The­ra­pie inner­halb von 28 Tagen nach Aus­stel­lungs­da­tum des Rezep­tes begon­nen wer­den muss.

Der ver­ord­nen­de Arzt ist laut Gesetz dazu ver­pflich­tet, Heil­mit­tel­ver­ord­nun­gen nach dem Heil­mit­tel­ka­ta­log aus­zu­fül­len!

Da die Kran­ken­kas­sen bei der Rezeptab­rech­nung äußerst genau auf den kor­rek­ten Wort­laut der Dia­gno­se und der ent­spre­chen­den Leit­sym­pto­ma­tik nach Heil­mit­tel­ka­ta­log ach­ten, müs­sen wir die­se im Vor­feld sorg­fäl­tig prü­fen. Bei einer nicht kor­rekt oder unvoll­stän­dig aus­ge­füll­ten Heil­mit­tel­ver­ord­nung wer­den die Kos­ten der The­ra­pie von den Kran­ken­kas­sen nicht mehr über­nom­men. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass die Ver­ord­nung, die Sie vom Arzt erhal­ten, von uns vor­ab geprüft wer­den muss. Gege­be­nen­falls erhal­ten Sie von uns Infor­ma­tio­nen dar­über, in wel­cher Form Sie die Heil­mit­tel­ver­ord­nung durch den aus­stel­len­den Arzt ändern las­sen müs­sen.

Rahmenbedingungen - Das ist uns wichtig!

Ter­mi­ne und Absa­gen
Wir bei Loge­no® arbei­ten mit einem Bestell­sys­tem. Wir sind also kei­ne War­te­zim­mer-Pra­xis, in der kurz­fris­tig nicht wahr­ge­nom­me­ne Behand­lungs­ter­mi­ne mit war­ten­den Ersatz­kli­en­ten kom­pen­siert wer­den kön­nen. Das hat für Sie den ent­schei­den­den Vor­teil, dass unse­re Sit­zung garan­tiert zu dem Zeit­punkt beginnt, den wir ver­ein­bart haben.

Auf der ande­ren Sei­te kön­nen wir den Ter­min aber auch nicht neu ver­ge­ben, soll­ten Sie kurz­fris­tig fern­blei­ben. Der Gesetz­ge­ber gestat­tet uns in einem sol­chen Fall, eine Rech­nung zu stel­len. Wir von Loge­no sehen von einer Rech­nungs­stel­lung ab, sofern der Ter­min min­des­tens 24 Stun­den im Vor­aus per­sön­lich oder tele­fo­nisch abge­sagt wur­de. Des­halb:

Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne müs­sen min­des­tens 24 Stun­den vor dem
ver­ein­bar­ten Zeit­punkt per­sön­lich oder tele­fo­nisch abge­sagt wer­den!

Wir haben rund um die Uhr ein Anruf­be­ant­wor­ter geschal­tet. Schrift­li­che Absa­gen (per eMail, SMS, Mes­sen­ger, Whats­App, etc.) wer­den nicht akzep­tiert, da wir nicht garan­tie­ren kön­nen, die­se recht­zei­tig zu lesen! Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir Ihnen ansons­ten die aktu­el­le Gebühr für den ent­stan­de­nen Aus­fall ent­spre­chend in eine Rech­nung stel­len.

Wich­tig wäh­rend des The­ra­pie­ver­laufs:
Tei­len Sie uns bit­te früh­zei­tig eine Ände­rung Ihrer Kran­ken­kas­se, Anschrift oder Tele­fon­num­mer mit. Besor­gen Sie bit­te immer recht­zei­tig eine neue Ver­ord­nung (Rezept), sodass die The­ra­pie nicht unter­bro­chen wer­den muss!

Zu einer effek­ti­ven Behand­lung gehö­ren auch Rück­spra­chen mit ande­ren Insti­tu­tio­nen. Hier­für bit­ten wir Sie um die Ent­bin­dung der Schwei­ge­pflicht gegen­über den behan­deln­den Ärz­ten, Schu­len, Kin­der­gär­ten und ande­ren the­ra­peu­ti­schen sowie medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen.

Orga­ni­sa­to­ri­sches bei der Behand­lung von Kin­dern
Wir wei­sen Sie dar­auf hin, dass unse­re Auf­sichts­pflicht nur für den ver­ein­bar­ten Ter­min­zeit­raum gilt. Soll­ten sie die Räum­lich­kei­ten wäh­rend der The­ra­pie Ihres Kin­des ver­las­sen, sei­en Sie bit­te vor Ende der Sit­zung zurück. So kön­nen auch die nach­fol­gen­den The­ra­pien pünkt­lich begin­nen. Wei­ter­hin ist die unter­stüt­zen­de Mit­ar­beit von Ihnen als Eltern für den The­ra­pie­ver­lauf von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Wäh­rend einer logo­pä­di­schen The­ra­pie kann es somit vor­kom­men, dass eine Eltern­be­ra­tung mit bei­den Eltern erfor­der­lich ist.